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Neu Dokument-ID: 251680

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1 Gesetzliche Grundlage

Gesetzliche Grundlage

Der Rat der Europäischen Union hat am 29. Mai 2000 die Verordnung über Insolvenzverfahren • [Fußnote: Nr 1346/2000, kurz „EuInsVO“.]  verabschiedet, die unmittelbare Geltung in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme von Dänemark hat. Die Ausnahme Dänemarks beruht auf dem Protokoll zur Position Dänemarks in der EU, das dem Vertrag von Amsterdam zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) angeschlossen ist.

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