© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1186305

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.12.5 Widerstand des Verpflichteten/Beigebung Vollstreckungsorgan

Eine wesentliche Voraussetzung für eine Exekution nach § 357 EO ist das Vorliegen einer Ermächtigung nach § 356 Abs 1 EO.

Ein Vollstreckungsorgan ist nicht nur dann beizugeben, wenn die Arbeiten bereits begonnen worden sind und dabei Widerstand geleistet wurde, sondern auch dann, wenn ein Widerstand des Verpflichteten zu befürchten ist. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0004670.] 

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Exekutions- und Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop