3.2 Tagsatzungen, Anhörungen in Exekutionsverfahren
Mit dem 1. COVJuBG wurden in Zivilsachen Anhörungen, mündliche Verhandlungen sowie die Erteilung und Durchführung von Vollzugsauftragen weitgehend ausgesetzt. Mit dem Inkrafttreten der Novellierung des § 3 des 1. COVJuBG mit dem 8. COVID-19-Gesetz am 06.05.2020 endeten diese Einschränkungen. Verhandlungen finden grundsätzlich in den Räumlichkeiten der Gerichte statt, die so adaptiert werden müssen, dass die Maßnahmen zum Schutz vor Ansteckungen mit COVID-19 eingehalten werden können.