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Dokument-ID: 1178180
5.6.4 Exekutionsantrag und Exekutionsbewilligung
Dem Antrag auf Einverleibung des Eigentumsrechts an einer Liegenschaft nach § 350 EO kann nur stattgegeben werden, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts vorgelegt wird. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0004542.] Der bloßen Vormerkung des Eigentumsrechts steht hingegen das Fehlen der Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht entgegen. • [Fußnote: OGH 2.2.2023, 3 Ob 237/22g.]