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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.9 Kommunalsteuer

Die Kommunalsteuerpflicht entsteht, wenn ein Unternehmer an die Dienstnehmer einer im Inland gelegenen Betriebsstätte Arbeitslöhne auszahlt. Das Unternehmen unterliegt der Kommunalsteuer jeweils in der Gemeinde, in der sich eine Betriebsstätte befindet. Bemessungsgrundlage ist die Summe der gewährten Arbeitslöhne pro Kalendermonat; sie ist nur dann zu entrichten, wenn auch tatsächlich Löhne bezahlt worden sind. Der Steuersatz beträgt 3 % der Bemessungsgrundlage.

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