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Dokument-ID: 1148031
11 Mahnung, Nachfristsetzung und Wiederaufleben beim Sanierungsplan
Mahnung und Nachfristsetzung führen bei objektivem Verzug mit der Zahlung zum Wiederaufleben der Forderung und damit zum Wegfall der Restschuldbefreiung. Aufgrund dieser schwerwiegenden Rechtsfolge des Verzugs werden hohe Anforderungen an die qualifizierte Mahnung gesteckt. Die Nichtbeachtung der zwingenden Inhaltserfordernisse der Mahnung führ zu deren Unwirksamkeit.