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Dokument-ID: 754251
4.6.9 Verteilungsgrundsätze
Berücksichtigung von Renten und wiederkehrenden Leistungen
Pfandrechtlich sichergestellte Ansprüche auf jährliche Renten, Unterhaltsgelder und andere wiederkehrende Zahlungen werden aus der Verteilungsmasse in der Art berichtigt, dass zunächst die bis zum Tag der Erteilung des Zuschlags rückständigen Leistungen bezahlt und sodann das Kapital zinstragend angelegt wird, das erforderlich ist, um die vom Tag der Erteilung des Zuschlags an verfallenden Leistungen aus seinen Zinsen zu berücksichtigen.