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Dokument-ID: 1169696
5.6.21 Der „Zuschlag“ bei einer Kanzleiversteigerung löst keine Grunderwerbsteuerpflicht aus
Ein Kaufvertrag über ein inländisches Grundstück löst Grunderwerbsteuer aus. Die Steuerschuld entsteht, sobald der Erwerbsvorgang verwirklicht ist. Ist seine Wirksamkeit von der Genehmigung durch eine Behörde abhängig, entsteht die Steuerschuld erst mit der Genehmigung.