5.6.6 Verwertung des lebenden Unternehmens
Verwertungsverfahren
Der Masseverwalter hat die beabsichtigte Veräußerung des schuldnerischen Unternehmens zu veröffentlichen und dem Insolvenzgericht bekannt zu geben, damit dieses eine Veröffentlichung in der Insolvenzdatei vornehmen kann. Eine Veräußerung des Unternehmens kann nur auf Basis eines Schätzgutachtens erfolgen. Der Masseverwalter hat daher einen Sachverständigen mit der Schätzung zu beauftragen. Der Masseverwalter hat das Unternehmen im Hinblick auf die beabsichtigte Veräußerung „am Leben“ zu erhalten und die Geschäfte fortzuführen.