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Dokument-ID: 532419
10.1 Allgemeines
Der Zweck des IESG ist die sozialversicherungsrechtliche Sicherung von Entgeltansprüchen und sonstigen aus dem Arbeitsverhältnis erwachsenden Ansprüchen von Arbeitnehmern im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers, um den Verlust von Entgeltansprüchen zu verhindern, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts notwendig sind.