19.1.1 Allgemeines
Mit der Verordnung zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels • [Fußnote: Verordnung (EG) Nr 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.04.2004.] (EuVTVO) für unbestrittene Forderungen soll durch die Festlegung von Mindestvorschriften der freie Verkehr von Entscheidungen, gerichtlichen Vergleichen und öffentlichen Urkunden in den Mitgliedstaaten ermöglicht werden, ohne dass im Vollstreckungsmitgliedstaat ein Zwischenverfahren vor der Anerkennung und Vollstreckung angestrengt werden muss. Gem Art 33 EuVTVO ist die Verordnung am 21.01.2005 in Kraft getreten und seit 21.10.2005 unmittelbar anwendbar. Aufgrund des Beitritts von zehn neuen Mitgliedstaaten mit 01.05.2004 wurden mit der Verordnung (EG) 1869/2005 der Kommission vom 16.11.2005 • [Fußnote: ABl L 2005/300, 6.] die Anhänge der EuVTVO erneuert.