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Dokument-ID: 482667
7.3.1 Allgemeines
Bei der Umsatzsteuer handelt es sich um eine Objekt- und Verkehrsteuer. Sie entsteht, wenn ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens Lieferungen und sonstige Leistungen ausführt, wenn der Tatbestand des Eigenverbrauchs oder wenn eine Einfuhr aus Drittstaaten vorliegt. In letzterem Fall spricht man von Einfuhrumsatzsteuer.