8.9.1 Qualifikation einer Forderung als Sondermassekosten
Für die Qualifikation einer Forderung als Sondermassekosten iSd § 49 Abs 1 IO ist erforderlich, dass sie den Tatbestand einer Masseforderung gem § 46 IO erfüllt und sich auf eine Sondermasse bezieht. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0114696.] Bloß klar der Sondermasse zugeordnete Kosten sollen diese als Sondermassekosten belasten. Es ist daher auch angemessen, diesen Maßstab auch bei der Zuordnung von Vorteilen zur Sondermasse anzulegen. Die auf Zinserträge des bei einem Kreditinstitut veranlagten Erlöse einer Sondermasse entfallende und abgezogene Kapitalertragsteuer ist der Sondermasse zuzurechnen. • [Fußnote: OGH 2.4.2009, 8 Ob 66/08a.] Leasingentgelte für ein Superädifikat, das sich auf der die Sondermasse bildenden Liegenschaft befindet, sind keine Sondermassekosten. • [Fußnote: OGH 18.2.2010, 8 Ob 105/09p.]