Neu
Dokument-ID: 638084
12.8.1 Allgemeines
§ 31 Abs 1 IO sieht eine Anfechtung von folgenden, nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder nach Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommenen Rechtshandlungen vor. Anfechtbar sind