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Dokument-ID: 867527
2.14.1 Insolvenz des dritten Liegenschaftsverkäufers
Ein Bauträgervertrag kann auch vorliegen, wenn Liegenschaftsverkäufer und eigentlicher Bauträger verschieden sind, die Verträge aber eine wirtschaftliche Einheit bilden. Es bedarf daher auch einer Prüfung der Folgen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen dieses dritten Liegenschaftsverkäufers.