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Dokument-ID: 881812
21.8.1 Allgemeines
Die Bestimmungen der EuKoPfVO gelten ab 18.01.2017. Die in den §§ 422 bis 424 EO vorgesehenen Begleitregelungen treten ebenfalls mit 18.01.2017 in Kraft und sind auf alle Verfahren anzuwenden, die nach dem 17.01.2017 beantragt werden.