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Dokument-ID: 241962
2.1 Voraussetzungen für die Eigenverwaltung
Im Sanierungsverfahren steht dem Schuldner unter bestimmten Voraussetzungen die Eigenverwaltung unter Aufsicht des Sanierungsverwalters zu. Dafür hat der Schuldner vor Eröffnung des Verfahrens folgende Unterlagen vorzulegen: • [Fußnote: § 169 Abs 1 IO.]