7.1 Überblick über beschlossene Entlastungen
Fristen im Abgaben- und Finanzstrafverfahren
Im Abgabenverfahren und im Finanzstrafverfahren wird im Bereich des Rechtsschutzes der Lauf wichtiger Fristen unterbrochen. Das umfasst den Lauf von Beschwerdefristen, Einspruchsfristen, Vorlageantragsfristen sowie Maßnahmenbeschwerdefristen, die am 16.03.2020 noch offen waren oder deren Fristablauf zwischen 16.03.2020 und 30.04.2020 begonnen hat. Diese Fristen werden bis 01.05.2020 unterbrochen. Damit soll sichergestellt werden, dass niemand aufgrund dieser außerordentlichen Situation einen Nachteil erleidet, weil Fristen nicht eingehalten werden können.