© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1118307

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.2.1 Überblick

Die Überprüfungspflichten des Sanierungsverwalters sind in § 178 Abs 1 HS 1 und Abs 2 IO geregelt. Beide Bestimmungen haben gemeinsam, dass der Sanierungsverwalter relativ rasch reagieren muss. Die Überprüfung der wirtschaftlichen Lage hat unverzüglich zu beginnen, jene, ob der Finanzplan eingehalten werden kann, der Sanierungsplan erfüllbar ist und ob Entziehungsgründe vorliegen, bis zur ersten Gläubigerversammlung (idR drei Wochen ab Verfahrenseröffnung) oder zur Berichtstagsatzung, wenn diese die erste Verhandlung im Verfahren ist.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Exekutions- und Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop