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Dokument-ID: 356663
13.9.1 Allgemeines
Auch bei Vorliegen eines Aufschiebungsinteresses ist dem Aufschiebungsantrag nicht in allen Fällen ohne weiteres stattzugeben. Die Aufschiebung ist in drei Fällen trotz Nachweises einer Gefährdung des Verpflichteten von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen, und zwar wenn