Neu
Dokument-ID: 847469
2.3.1 Entrichtung
Bei der in § 1 Abs 1 BTVG genannten Zahlung von mehr als EUR 150,– pro m² sind alle Zahlungen erfasst, die im Zusammenhang mit dem Bauträgervertrag geleistet werden. Der in § 1 Abs 1 BTVG genannte Betrag von EUR 150,– erfasst auch die Umsatzsteuer. • [Fußnote: Gartner, Bauträgervertragsgesetz, Praxiskommentar, § 1 Rz 16.]