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Dokument-ID: 572191
6.6.1 Arten von Masseforderungen
Allgemeines
Masseforderungen sind Forderungen, die in der Regel erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen, wobei die IO davon in Einzelfällen Ausnahmen macht, und einen Anspruch auf vollständige und sofortige Befriedigung aus der Insolvenzmasse beinhalten. Dieser Befriedigungsanspruch besteht bei Fälligkeit und vor den Ansprüchen der Insolvenzgläubiger.